LANDRATSKANDIDAT
MARTIN DONAT
AKTUELLE BEITRÄGE

Standortauswahlverfahren für ein Atommüll- (End)lager
Seit dem Oktober letzten Jahres sind die Pläne für ein Atommüll-Endlager im Salzstock Gorleben Geschichte. Ein großartiger politischer Erfolg für den zähen und phantasiereichen Atom-Widerstand im Wendland und anderswo! Aber in den über 4 Jahrzehnten, die es gedauert hat, regierende Mehrheiten mühsam vom Wahnsinn ihrer nuklearen Pläne und Taten zu überzeugen, sind bereits über 1500 Castortransporte hochradioaktiven Atommülls aufgelaufen, die gegenwärtig oberirdisch verteilt in Deutschland herumstehen – fast ein Zehntel davon auch im Zwischenlager Gorleben.
Mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) hat der deutsche Bundestag eine neue Suche in die Spur gesetzt, die den Anspruch formuliert, ein lerndendes, partizipatives Verfahren zu beschreiben, das auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens basiert. Nahezu der gesamte Landkreis Lüchow-Dannenberg wird aber im Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wegen flächiger Tonvorkommen aus drei Erdzeitaltern weiterhin als untersuchungswürdig für einen Endlagerstandort eingestuft.
Ein Konsens war schon in der Endlagerkommission, die mit der Evaluierung des Gesetzes beauftragt war, nicht erzielt worden. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. (BUND) hatte dem Abschlussbericht nicht zugestimmt, sondern war wie die Bundestagsfraktion „Die Linke“ zu einem abweichenden Sondervotum gelangt. Auch Umweltverbände und Standortinitiativen kritisierten verschiedene Elemente des Verfahrens, unter anderem gravierende Mängel in der Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch der Kreistag Lüchow-Dannenberg rügte.
Bis August berät aktuell die im StandAG vorgesehene bundesweite „Fachkonferenz Teilgebiete“ den Zwischenbericht unter Federführung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Corona-bedingt nur im Online-Format unter zweifelhaften technischen Bedingungen. Auch zu diesen Veranstaltungen, zu denen der Kreistag die beiden Vorsitzenden des Ausschusses Atomanlagen entsandt hat, gibt es schon eine ganze Menge an berechtigter Kritik.
Selbst das von den Bundestagsparteien und Bundesländern eingesetzte „Nationale Begleitgremium“, das unabhängig über die Öffentlichkeitsbeteiligung des Standortauswahlverfahrens wachen soll, übte, wenn auch verhalten, so doch deutliche Kritik an den Beratungsterminen.
Jetzt haben sich mit den Dachverbänden der „Mediation im öffentlichen Bereich“ wichtige Konflikexpert*innen in die Diskussion eingebracht, welche mit ihrer Expertise die Skepsis der Initiativen bestätigen.
Hier wird noch einmal deutlich, dass in einer fortentwickelten Demokratie erhöhte Ansprüche an die ergebnisrelevante Einbeziehung Betroffener und der Öffentlichkeit gestellt werden müssen, besonders dann, wenn die Auswirkungen von Maßnahmen die Lebensdauer der Beschlussgremien in einem so deutlichen Maße überschreiten. Grundsätzlich beinhaltet des StandAG in § 5 Abs. 3 sogar eine derartige Fortentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung über die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen hinaus. Bis jetzt gestehen die verantwortlichen Behörden eine derartige Weiterentwicklung mit dem Hinweis auf Zeitdruck jedoch nicht in ausreichendem Maße zu.