MARTIN DONAT
Landratskandidat für Lüchow-Dannenberg
„Ich wünsche dir eine Welt, in der jede Person ohne Angst radikal verschieden sein kann“
Unter anderem mit diesem Satz wurde meine jüngste Verwandte vor kurzem in meiner Familie begrüßt.
Leider konnte ich nicht zum diesjährigen CSD in Lüchow unter dem Motto „“Oft verfolgt und trotzdem da – Regenbogen-Antifa“ kommen, weil ich parallel als Referent zur Loccumer Atommülllagertagung „Radioaktive Abfälle in Deutschland- Kraftwerke-Rückbau, Zwischen- und Endlagerung, Beteiligung.“ geladen war (https://www.loccum.de/tagungen/2628/).
Mein Herz war aber bei der queeren Community im Wendland, laut KI „ einer der kleinsten, aber besonders bedeutenden CSDs in Deutschland“! Die Begründung: „. Die Parade für queere Sichtbarkeit, Toleranz und Vielfalt findet im ländlichen Raum statt und zieht alljährlich mehrere Hundert Menschen auf die Straßen.“ Dieses Jahr waren es aber über 2000 Menschen, die am heißesten CSD aller Zeiten teilnahmen.
Dem Motto und den Forderungen der veranstaltenden Personen habe ich nichts hinzuzufühen:
„Das Grundgesetz Deutschlands ist antifaschistisch. Lesben, schwule, bisexuelle, intersexuelle, Transpersonen, queere Menschen, also Menschen mit nicht heteronormativer sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität bilden eine der Minderheiten, die von rechter Hetze und Gewalt besonders bedroht und betroffen sind. Eine demokratische Gesellschaft wird nicht nur daran gemessen, wie tolerant sie in guten Zeiten ist. Sondern auch daran, ob Menschen sich gegenseitig tragen können, wenn es schwierig wird.
Das Organisationsteam des Christopher Street Day (CSD) in Lüchow ruft alle Menschen auf, sich gemeinsam mit der queeren Community dem neu aufkommenden Faschismus im Land entgegen zu stellen.“
Die Zahl queerfeindlicher Straftaten nimmt zu. Im Netz und auf der Straße. Wenige erleiden die Angst und Unterdrückung, aber gemeint sind wir alle. Demokratie ist nicht die Diktatur der Mehrheit, sondern bemisst sich am Schutz marginalisierter und vulnerabler Gruppen und der unbedingten Anwendung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Es gab Bestrebungen rechter Kommunen (und der Stadt Dresden), den CSD lediglich als „Kulturveranstaltung“ oder „Unterhaltung“ zu bewerten und mit Auflagen zu erschweren. Zur Folge hätte dies gehabt, dass die Veranstaltenden selbst die Kosten für Sicherheit und Organisation hätten tragen müssen. In zweiter Instanz entschied aber das Sächsische Oberverwaltungsgericht zugunsten der Versammlungsfreiheit:
Der CSD ist eine politische Demonstration für Vielfalt, Demokratie und die Rechte queerer Menschen und steht somit unter dem besonderem Schutz des Grundgesetzes!