MARTIN DONAT

Landratskandidat für Lüchow-Dannenberg

Atommüll in der Zwischenzeit

Die Erkenntnistheorie lehrt, dass Menschen verschiedene Wirklichkeitskonstruktionen haben. Weiter als das mit der Aufsicht betrauten Bundesamt BASE und der Verwahrung betrauten Bundesgesellschaft BGZ gegenüber der kritischen Öffentlichkeit könnten diese Konstruktionen aber kaum in Zeit und Raum auseinander liegen.

Mit Datum von heute hat die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) den „Antrag für die verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben“ gestellt (https://bgz.de/verlaengerte-zwischenlagerung-standort-gorleben/#vzl-dokumente).

Vorweg gegangen war ein mehrjähriges Tauziehen um Dauer, Umfang und Inhalt eines derartigen Antrages. Während das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Aufsichtsbehörde anfänglich noch darauf beharrte, dass eine Neugenehmigung (mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen würde, wurde nun lediglich ein „Verlängerungsantrag“ für 20 Jahre gestellt, obwohl bereits bekannt ist, dass der Atommüll noch ein Jahrhundert bis zur möglichen Inbetriebnahme eines Endlagers in Deutschland sicher verwahrt werden muss.

Die von Bürgerinitiative und Atomausschuss gestellten Forderungen nach substatieller Öffentlichkeitsbeteilgung und Härtung des Zwischenlagers gegen zeitgemäße und zukünftige Gefährdungen wurden nicht nur vehement ausgesessen. Eine entsprechende (einstimmige!) Stellungnahme „Grundsätzliche Anforderungen an eine substantielle, ergebnisrelevante und justiziable Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit aus Sicht des Ausschusses Atomanlagen“ kannte die zuständige Referentin für Beteiligung der BGZ letztes Wochenende bei der Loccumer Atommüll-Tagung noch nicht einmal. Besonders perfide: an der Ausschusssitzung hatten jedoch der Standortkommunikator der BGZ in Gorleben und die Leiterin der Abteilung für Beteiligungsverfahren der BGZ selber teilgenommen…

Dem jetzt eingereichten Verlängerungsantrag liegt ein „Bericht über die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ bei. Diese Dokumentation einer angeblichen Beteiligung blendet nicht nur jegliche Kritik und sämtliche Widersprüche aus. Dass bei der Auftaktveranstaltung (wenige Tage nach der o.g. Ausschusssitzung) über die Hälfte der Anwesenden aus Protest den Raum verlassen haben, wird nur unzureichend erwähnt. Es findet keinen Niederschlag, dass ich als Sprecher dieser relevanten Gruppe von einem Submoderator wieder in den Raum gebeten wurde, um unseren Protest zu Protokoll zu geben, aber vom Hauptmoderator des Instituts für Partizipatives Gestalten (IPG) dort nicht das Wort erhielt.

Die öffentliche Veranstaltung „Zuhören, Fragen und Mitreden“ hat der Dialoggestalter dann genau zu dem Zeitpunkt terminiert, als Zehntausende Menschen traditionell im Landkreis Lüchow.Dannenberg zehn Tage lang mit der Kulturellen Landpartie (KLP) (auch) gegen die Atommüllpoitik der Bundesregierung protestierten. Zu dieser Einladung „alle interessierten Bürger*innen aus der Region“ kamen dann folgerichtig auch nur ein Dutzend Personen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Worum geht es?

Hundert Jahre weitere Zwischenlagerung an den Standorten Gorleben und Ahaus findet zu Konditionen statt, die in den 90’er Jahren für 40 Jahre gedacht, geplant und genehmigt worden waren. Der Atommüll muss nicht nur für den epochalen Zeitraum weiterer Hundert Jahre sicher lagern, er muss auch gegen äußere Bedrohungen und Entwendung (Proliferation) geschützt und am Ende auch noch transportfähig sein. Es erscheint wenig glaubwürdig, dass ein Lagerkonzept „in Kartoffelscheunen“ des des letzten Jahrhunderts die heutigen und zukünftigen Bedrohungslagen angemessen berücksichtgt. Alle später errichteten Lager haben beispielsweise erheblich höhere Dicken von Wand und Decke.

Diese Einschätzung der BI teilte auch der im Ruhestand befindliche vormalige Präsident der BASE anlässlich der Loccumer Atommüll-Tagung, machte dann aber noch weit über unsere Überlegungen hinaus reichende Vorschläge.

Ein einheitliches Regelwerk für Zwischenlager in Deutschland – lange in Aussicht gestellt – liegt bei Antragstellung nicht vor und muss erst noch aus dem Regelwerk für kerntechnische Anlagen (Atomkraftwerke) entwickelt werden. Die Verbändeanhörung ist erst für 2027 vorgesehen, wenn sich der Verlängerungsantrag der BGZ längst im Genehmigungsverfahren befindet.

Was muss aus nun unserer Sicht geschehen?

Die 20 Jahre beantragte Verlängerung der Zwischenlagerung müssen unverzüglich genutzt werden, um einheitliche, höchste Standards für alle 16 Zwischenlager in Deutschland auf Basis eines einheitlichen Regelwerkes unter substantieller Beteiligung der Öffentlichkeit herzustellen. Oder, um es mit den Worten eines Mitarbeitenden der BASE von letzer Woche auf der Statuskonferenz Zwischenlagerung zu sagen: „… um Beton anzurühren“.